Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Benjamin Lenz IT-Dienstleistungen

Hauptstraße 30

56357 Lollschied

E-Mail: info@benjaminlenz-it.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Benjamin Lenz IT-Dienstleistungen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen IT-Support, Computer- und Notebookreparaturen, Webseitenerstellung, Schwachstellenanalyse und IT-Beratung. Die Leistungen werden individuell vereinbart und können sowohl bei Privat- als auch bei Geschäftskunden erbracht werden.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen oder mündlichen Angebots oder durch Ausführung der Dienstleistung zustande. Online-Verträge oder automatisierte Bestellprozesse werden nicht angeboten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden individuell vereinbart. Benjamin Lenz IT-Dienstleistungen unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Materialbeschaffung

Für die Beschaffung von Hardware, Softwarelizenzen sowie sonstigem Material (z. B. PCs, Server, Monitore, Drucker, Netzwerktechnik, Kabel, Adapter oder Ersatzteile) erfolgt die Bestellung grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Die Beschaffung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang veranlasst.

Beauftragung von Angeboten

Bei der Beauftragung eines Angebots, das die Lieferung von Material umfasst, ist der auf das Material entfallende Betrag vorab als Vorkasse zu zahlen. Erst nach Eingang der Vorkasse wird das Material bestellt.

Bei Angeboten, die ausschließlich Dienstleistungen oder Werkleistungen ohne Materiallieferung umfassen und einen Gesamtauftragswert von mehr als 1.500,00 € haben, ist Benjamin Lenz IT-Dienstleistungen berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung wird im Angebot ausgewiesen.

Stornierung

Erfolgt eine Stornierung nach Vertragsabschluss, werden bereits bestellte oder individuell beschaffte Materialien nicht zurückgenommen. Bereits entstandene Kosten sowie nicht stornierbare Beschaffungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Bereits geleistete Vorauszahlungen können insoweit einbehalten oder mit den entstandenen Kosten verrechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Datenverluste, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere bei Reparaturen oder Systemarbeiten, wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Reparatur oder Wartung eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.

6. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für gebrauchte Geräte beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern 12 Monate. Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.

7. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Die Daten werden nur zur Vertragserfüllung und Kommunikation verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Benjamin Lenz IT-Dienstleistungen.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.